Investement Consulting

Worum geht es bei einem Investmentclub?

Investment Consulting für BullenEs soll eine Gemeinschaft gebildet werden, in der mehrere Anleger (kleinere) Geldbeträge zusammenlegen, um sie gemeinsam in Wertpapiere anzulegen. Somit kann eine Anschaffung von Wertpapieren im größeren Umfang gewährleistet werden. Mitglieder sollen mit begrenzten Mitteln aktiv und gemeinsam die Börse und deren Mechanismen verstehen lernen. Mit der Zeit sammelt sich ein beträchtliches Know-How an. Der Spaß und die Freude beim Umgang mit Aktien steht im Vordergrund. Es soll keine kurzfristige Spekulation, sondern langfristiger Vermögenszuwachs angestrebt werden. Die Anlagepolitik kann nach den Interessen der Mitglieder ausgerichtet und gestaltet werden.

Rechtsform eines Investmentclubs

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gem. §§ 705 ff. BGB; unterliegt nicht der Körperschaftssteuer; ausschließlich personenbezogene Gesellschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit; nicht gewerbesteuerpflichtig, da Gewinne dem privaten Bereich der Gesellschafter zuzuordnen sind; bildet keine eigenständige juristische Person; Kontoeröffnung erfolgt auf den Namen aller Gesellschafter; alle Teilnehmer des Investmentclubs sind Gesellschafter der GbR; weitestgehende Vertragsfreiheit; kein Mindestkapital; keine Eintragung in ein Register.

Mitgliedschaft:
Die Gründungsgesellschafter eines Investmentclubs erlangen automatisch durch Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrages ihre Mitgliedschaft. Neuaufnahmen müssen allen Gesellschaftern bekannt gemacht werden. Der konto- und depotführenden Bank muß diese Änderung (Neuaufnahme) schriftlich mitgeteilt und eine Kopie der Vertragsunterschrift ausgehändigt werden. Der Eintritt ist durch Unterzeichnen des Gesellschaftervertrages monatlich möglich. Der Vertrag muß durch die Geschäftsführung gegengezeichnet werden. Die Kündigung / der Austritt ist alle zwei Monate möglich.

Gesellschaftsvermögen
Die Gesellschafter sind je nach Höhe ihrer Einlage Miteigentümer des gemeinsamen Vermögens (vgl. Bruchteilsgemeinschaft BGB). Die Gesellschafter können nach ihrer Ersteinlage jederzeit weitere Einlagen in das Gemeinschaftsdepot einzahlen.
Generell ist die Mitgliedschaft im Investmentclub für jeden Gesellschafter beitragsfrei.

Beteiligungen am gemeinsamen Vermögen
Höhe und Zeitpunkt der unterschiedlichen Einlagen müssen in die Bewertung einfließen, so daß niemand bevorteilt oder benachteiligt wird. Einzahlungen, gleich zu welcher Situation, fließen immer erst nach Eingang auf dem gemeinsamen Konto in die Bewertung ein. Zeitpunkt für die Feststellung des Vermögenswertes und damit des anteiligen Wertes können unterschiedlich festgelegt werden (z.B. 1 x Monat).

Ausschüttung und Wiederanlage von Gewinnen
Im Gesellschaftsvertrag wird bestimmt, wann und wieviel Gewinn/Ertrag an die Gesellschafter ausgeschüttet wird. Zur Stärkung der Substanz und Entwicklung des gemeinsamen Vermögens empfiehlt es sich auch für einen Investmentclub realisierte Kursgewinne nicht auszuschütten, sondern wiederanzulegen.

Verwaltungskosten und zeitlicher Aufwand
Für die Verwaltung des Investmentclubs entstehen der Geschäftsführung Kosten und ein nicht zu unterschätzender zeitlicher Aufwand. Man einigt sich am besten zuvor darüber, was dem Investmentclub als Kosten in Rechnung gestellt werden darf. Generell jedoch gilt: Aufgaben und Funktionen werden in der Regel ehrenamtlich übernommen.

Für einen Investmentclub genügt es, einen Geschäftsführer, stellvertretenden Geschäftsführer und den Kassenwart zu wählen, wobei dem Geschäftsführer und seinem Stellvertreter jeweils Alleingeschäftsführungsmacht eingeräumt ist.
Die Anlageentscheidung ist von der Geschäftsführungsbefugnis unabhängig. Möglich ist, daß jeder Gesellschafter die Entscheidung mittrifft oder die Geschäftsführung für die Anlage gemeinsam verantwortlich ist. Ist die Geschäftsführung laut Vertrag alleinig für die Anlageentscheidung zuständig, so ist die Haftung im Innenverhältnis zu klären. Es empfiehlt sich für einen Investmentclub immer hinsichtlich von Haftungssituationen Anlagegrundsätze und damit eine ungefähre Risikobereitschaft der Mitglieder vertraglich oder auf den Gesellschafterversammlungen schriftlich festzulegen.

Rechte und Pflichten
Die Mitgliedschaft beinhaltet das Recht eines jeden Gesellschafters, an Beschlüssen mitzuwirken, sich an der Geschäftsführung zu beteiligen, Einsicht in die Geschäftsunterlagen zu nehmen und am Gewinn beteiligt zu sein. Im Gesellschaftsvertrag können einzelnen Gesellschaftern größere Rechte, wie z.B. die alleinige Vertretungsbefugnis im Namen der Gesellschafter oder die Entscheidungsbefugnis bei der Wertpapieranlage eingeräumt werden. Die Geschäftsführung hat nach Absprache mit den Gesellschaftern das Recht, daß ihr die entstandenen notwendigen Aufwendungen (Verwaltungskosten) ersetzt werden.

Haftung
Eine Haftungssituation im Außenverhältnis eines Investmentclubs kann im ungünstigsten Fall allein in 3 Fällen entstehen:

  • bei Wertpapiergeschäften auf Kredit
  • bei Investments in nicht börsennotierten Beteiligungen
  • bei Termingeschäften

Falls der Investmentclub diese Geschäfte vertraglich ausschließt, ist es unmöglich, daß eine Haftungssituation im Außenverhältnis entsteht.

Steuern für Investmentclub Mitglieder

Da die GbR eine personenbezogene Gesellschaft ist und keine eigenständige juristische Person bildet, werden die Gewinne nur bei den Gesellschaftern besteuert. Die Körperschaftssteuer entfällt bei dieser Rechtsform. Erträge und Gewinne sind also nicht dem Club als solchem, sondern immer den einzelnen Mitgliedern zuzuordnen und werden bei diesen einkommenssteuerlich als Einkünfte aus Kapitalvermögen und als sonstige Einkünfte erfaßt. Investmentclubs unterliegen nicht der Gewerbesteuer.
Die Steuer für die Clubmitglieder bezieht sich nur auf die anteiligen Einkünfte, die im Zusammenhang mit der Wertpapieranlage im Investmentclub erzielt werden. Der Anleger hat bei seiner steuerlichen Gestaltung die aus seiner Beteiligung am Clubvermögen erwachsenden Erträge mit zu berücksichtigen.

Die Wertpapieranlage: Anlagegrundsätze /-politik
Auf eine Diversifikation der Wertpapiere ist zu achten und eine möglichst schnelle Gewinnrealisierung zu vermeiden. Dies garantiert ein langfristig gutes Ergebnis. Verschiedene Erfahrungen sollen gesammelt, ausgewertet und umgesetzt werden. Die gewählte Strategie kann zu bestimmten Stichtagen überdacht werden.

Abzuklären ist die voraussichtliche Anlagedauer jedes einzelnen Gesellschafters. Bei der Anlageentscheidung sollte die Kommunikation der Mitglieder im Vordergrund stehen. Die Verantwortung über Erfolg / Mißerfolg wird somit auf jedes einzelne Mitglied übertragen.

Hier noch mal alle Investmentclub Vorteile:

  • erfolgreiches Aktieninvestment ohne einschlägiges Börsenwissen
  • gemeinsame Wertpapieranlage mit mehreren Börseninteressierten
  • regelmäßiger Informationsbezug über das Gemeinschaftdepot
  • Investment in einem großem Depot mit wenig Geld
  • kaum Nebenkosten, Depotgebühren, etc.
  • Interessenaustausch mit anderen Gesellschaftern

 

Impressum | Bild von Davidprior